Seit dem 01.01.2005 ist die Dokumentation gemäß EU-Verordnung 178/2002 für die Landwirtschaft Pflicht.
Seit dem 01.01.2005 ist die Dokumentation gemäß EU-Verordnung 178/2002 für die Landwirtschaft Pflicht. Dadurch soll die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicher gestellt werden. Ab 2006 steht die Dokumentation bzgl. Cross-Compliance an.
In amis4farming® dokumentieren Sie nach den neuesten Richtlinien, speichern und verwalten einmal eingegebene Daten langfristig und machen jede Änderung fälschungssicher nachweisbar.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden automatisch auf einem neutralen Server gespeichert. Dadurch ist Ihnen ein 4-Augen-Prinzip gegeben zur Absicherung gegenüber dritten Parteien, die im Zuge der Rückverfolgbarkeit evtl. Rechtsansprüche erheben könnten.